Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) bezeichnen den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Strom und Wärme. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, dass sich Rechtspersonen zusammenschließen und über die Grundstücksgrenzen hinweg Strom, Wärme oder Gas aus erneuerbaren Quellen
1. produzieren
2. speichern
3. verbrauchen
4. verkaufen.
Dazu ist es EEGs erlaubt, die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz) zu nützen. Sie müssen aber immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers liegen.
EEGs sind auf den Nahebereich beschränkt. Im Stromnetz ist der Nahebereich einer EEG durch die Netzebenen bestimmt. Verwenden die Teilnehmer der EEG denselben Bereich innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz), handelt es sich um den lokalen Bereich, werden die Netzebene 5 und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk mit einbezogen, spricht man vom regionalen Bereich.
Mitglieder
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (für
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