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Demnach ist die Veröffentlichung von sämtlichen in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise sofern keine Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen verpflichtend.

Diese Regelung soll einen Beitrag zur Informationsfreiheit leisten und staatliches Handeln für alle Bürger transparenter machen bzw. den Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand erleichtern. Dabei ist auf die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 20 Abs. 5 B-VG hinzuweisen, dessen Anwendungsbereich sowohl die Hoheits- als auch Privatwirtschaftsverwaltung umfasst. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen liegt grundsätzlich bei jener Verwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Werk in Auftrag gegeben wurde.

Der gegenständliche Leitfaden beinhaltet einheitliche Regelungen zum gesetzeskonformen Vollzug dieser Verfassungsbestimmung.

Hier könnt ihr den Leitfaden herunterladen!