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Bei der ersten regulären Sitzung des Gemeinderates von Pinkafeld wurde gestern eine Reihe von Beschlüssen gefasst. 

Neben diversen Personalangelegenheiten wurden verschiedene Dienstleistungen im Rahmen des Neubaus des Stadions des SC Pinkafeld abgesegnet, die Vergabe der Straßenplanung für die Franz-Liszt-Gasse oder Änderungen des digitalen Flächenwidmungsplanes beschlossen. Diverse Gebühren der Stadt wurden um 3,5 Prozent erhöht was deutlich unter der Inflationsrate liegt. Hier wird es im kommenden Jahr zu einer generellen Überarbeitung kommen. 

Auch die Hundeabgabe war Thema der gestrigen Sitzung. Hier hat die FPÖ beantragt, im Rahmen des neuen Stadtentwicklungskonzeptes die Schaffung von Hundezonen in der Stadt zu prüfen. Gemeinderat Christoph Theiler: „Eine Stadt in der Größe von Pinkafeld braucht auch öffentliche Bereiche, in welchen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Tiere frei laufen lassen können. Genau für solche Investitionen ist die Hundeabgabe unter anderem da.“ Der Antrag wurde angenommen. 

Angenommen wurde auch ein freiheitlicher Antrag, der eine Sicherung der Naherholungsgebiete an der Peripherie der Stadt vorsieht.  

Norbert Hofer: „Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt bedingt, dass Raum für die Betriebe geschaffen werden muss. Gleichzeitig ist aber auch sicherzustellen, dass unsere wertvollen Naherholungsräume nicht verbaut, sondern im Gegenteil aufgewertet werden. Diese Flächen sind auch für kommende Generationen zu sichern.“ Auch dieser Antrag der FPÖ wurde angenommen. 

Befasst hat sich der Gemeinderat zudem mit einem Antrag der FPÖ, der vorsieht, dass gemeinsam mit dem Land die Schaffung eines Kreisverkehrs in der Nähe der HTBL Pinkafeld geprüft wird. Konkret geht es um die Kreuzung Schlossgasse-Steinamangerstraße. Die Schlossgasse ist eine Gemeindestraße, die Steinamangerstraße eine Landesstraße.  

Unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ betonten Theiler und Hofer auch die Notwendigkeit der raschen Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes für die Stadt. 

Norbert Hofer: „Mit erstem Oktober 2022 ist die 33. Novelle der StVO in Kraft. Autofahrer müssen beim Überholen von Fahrrädern einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Wenn ein Kind am Rad begleitet wird, darf nebeneinander gefahren werden. Auch auf Tempo 30 Straßen, also in der Innenstadt von Pinkafeld, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren. Diese Bestimmungen bringen auf Basis der derzeitigen Gestaltung der Infrastruktur erhebliche Probleme in den engen Straßen der Innenstadt von Pinkafeld mit sich. In einem Gesamtverkehrskonzept sind diese Herausforderungen zu berücksichtigen.“ 

Sehr offen wurde auch über Energiethemen diskutiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die Stadt, beispielsweise beim kostenintensiven Betrieb des Hallenbades zu schmerzhaften Maßnahmen gezwungen sein könnte. Das könnte bereits bei der Beschlussfassung des Voranschlages für 2023 Thema sein.

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