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Sieg für Ollersdorf mit Signalwirkung

FPÖ-Spitzenkandidat Norbert Hofer fordert die Gemeinden des Burgenlands auf, ihre Rechte gegenüber dem Land Burgenland geltend zu machen. Der kürzlich erzielte Erfolg der Marktgemeinde Ollersdorf, die nach einem mehrjährigen Rechtsstreit eine Entschädigung in Höhe von 118.404 Euro zugesprochen bekam, zeigt, dass viele Gemeinden Anspruch auf finanzielle Mittel haben könnten, die ihnen bislang verwehrt wurden.

Der Rechtsstreit begann, als Ollersdorf vom Land Burgenland eine Entschädigung für die Nutzung eines seit den 1960er-Jahren bestehenden Kanals unter der Bundesstraße 57 einforderte. Grundlage hierfür bildet das Burgenländische Straßengesetz 2005, welches den Gemeinden einen Entschädigungsanspruch für die Zurverfügungstellung von Kanälen zusichert. Ergänzend dazu legte die Burgenländische Landesregierung eine Entschädigungsverordnung (LGBl. Nr. 3/2010) fest, um die Bedingungen für diese Zahlungen zu präzisieren. Die Landesregierung berief sich jedoch über Jahre hinweg auf bestimmte Verordnungsbestimmungen, um die Auszahlung an Ollersdorf zu verweigern, was die Gemeinde schließlich dazu veranlasste, im August 2020 einen Feststellungsantrag auf Entschädigung zu stellen. Dieser Antrag wurde jedoch im Februar 2021 abgelehnt.

Nach Ablehnung des Antrags erhob Ollersdorf im Februar 2021 Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Burgenland, die argumentierte, dass die Burgenländische Landesregierung gesetzwidrige Verordnungsbestimmungen zur Verweigerung der Entschädigung nutze, da gemäß Art. 18 B-VG die Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften nicht von Verordnungen abhängig gemacht werden darf. Das Landesverwaltungsgericht stellte in weiterer Folge beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung der Verordnung, woraufhin diese wesentlichen Bestimmungen der Entschädigungsverordnung im November 2022 als gesetzwidrig aufhob.

In der abschließenden Entscheidung vom 19. August 2024 sprach das Landesverwaltungsgericht Burgenland Ollersdorf einen Betrag von 118.404 Euro zu, da die Argumentation des Landes keine ausreichende Grundlage für die Zurückhaltung der Entschädigung darstellte. 

„Ich gratuliere Ollersdorf und Bürgermeister Bernd Strobl zu ihrem Einsatz und ihrem Durchhaltevermögen. Dieser Sieg ist ein bedeutender Präzedenzfall. Allen Gemeinden im Burgenland sollte klar sein: Ihre Ansprüche können geltend gemacht werden und sie sollten dies auch tun“, so Hofer.

Infrastruktur-Landesrat Heinrich Dorner hatte nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts versucht, diese durch eine Revision anzufechten, was vom Landesverwaltungsgericht abgelehnt wurde. „Ein Manöver, das darauf abzielte, einen rechtlich nicht mehr haltbaren Zustand zulasten der Gemeinden aufrechtzuerhalten. Dieser Versuch des Landes, die Gemeinden weiter warten zu lassen, ist inakzeptabel“, kritisiert Hofer. „Statt die Verantwortung zu übernehmen und Entschädigungsansprüche von Amts wegen zu prüfen, setzt das Land auf Verzögerung.“

Hofer betont, dass es sich hier um bedeutende Summen im mehrstelligen Millionenbereich handeln könnte, die den burgenländischen Gemeinden über Jahre hinweg vorenthalten wurden. „Angesichts der finanziellen Engpässe, unter denen viele Gemeinden derzeit leiden, wäre dies ein Licht am Ende des Tunnels.“

„Es ist nicht hinnehmbar, dass das Land von sich aus keine umfassende Prüfung durchführt, welche Gemeinden betroffen sind und welche Beträge ihnen zustehen. Stattdessen wird versucht, die Verantwortung weiter hinauszuzögern und rechtlich durchzusetzen. Den Gemeinden ist dringend anzuraten, ihren Entschädigungsanspruch aktiv zu verfolgen und geltend zu machen.“

Die Entscheidung im Fall Ollersdorf beweist, dass Entschädigungsansprüche rechtlich durchsetzbar sind. Hofer appelliert daher an die burgenländischen Gemeinden: „Nutzen Sie die Chance und prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde Anspruch auf Entschädigung hat. Setzen Sie sich für Ihre Rechte ein – so wie Ollersdorf.“