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Die geplanten Gesetzesänderungen vor allem zu Änderungen bei Einkaufszentren und Supermärkten, der de facto Verhinderung von Klein- und Kleinstwindkraftanlagen für Privatpersonen und die anhaltende Kritik zur Baulandmobilisierungsabgabe, machen es dem VFG unmöglich der aktuellen Novellierung zuzustimmen.

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