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VfG-Präsident Jaksch kritisiert 90-prozentige Anhebung und fordert Erlass der Rettungsbeiträge 2024 zur finanziellen Entlastung der burgenländischen Gemeinden.

Der Verband freiheitlicher und unabhängiger Gemeindevertreter Burgenlands (VfG) bekennt sich selbstverständlich zu einem flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Rettungs- und Sanitätswesen im Burgenland. Die Notwendigkeit dieser Dienste und eines leistungsfähigen Rettungswesen ist unbestritten. Die steigenden Kosten für die täglich im Einsatz stehenden Rettungsorganisationen sind nicht von der Hand zu weisen.

Trotz der Anerkennung dieser wichtigen Leistungen kritisiert der VfG unter seinem Präsidenten Mario Jaksch angesichts der prekären finanziellen Situation vieler Gemeinden die geplante massive Erhöhung der Rettungsbeiträge für die Gemeinden: „Dieselben Kostentreiber, die die Rettungsorganisationen belasten, setzen auch die burgenländischen Gemeinden unter finanziellen Druck, schränken ihren finanziellen Spielraum ein und zwingen sie teilweise zu Einsparungen zu Lasten Bevölkerung, ihrer Gemeindebürger und der lokalen Wirtschaft.“

Der vorgelegte Verordnungsentwurf sieht für die burgenländischen Gemeinden eine Erhöhung des Rettungsbeitrages um 90 Prozent vor. Pro Gemeindebürger bedeutet dies de facto eine Verdoppelung der Kosten von 2023 auf 2024. Den Gemeinden entstehen durch die Erhöhung des Rettungsbeitrages im Jahr 2024 Gesamtkosten von mehr als 7.000.000 Euro.

"Angesichts der prekären finanziellen Situation vieler burgenländischer Gemeinden kann der VfG-Burgenland dem vorliegenden Verordnungsentwurf daher keine Zustimmung erteilen. Vielmehr fordern wird  die Burgenländische Landesregierung auf, den Gemeinden durch einen Erlass des diesjährigen Rettungsbeitrages finanziell unter die Arme zu greifen", macht Jaksch den Standpunkt des VfG unmissverständlich klar.

Mit einem Erlass des Rettungsbeitrages für 2024 könnte die prekäre finanzielle Situation der Gemeinden rasch, unbürokratisch und effizient zumindest etwas abgefedert werden, was auch als ein Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung  - ohne vorheriges Fordern oder Ausnutzen der Situation - gegenüber den Gemeinden verstanden würde. Damit wäre sowohl die Qualität des Rettungsdienstes gesichert als auch die finanzielle Belastung der Gemeinden etwas minimiert.